Mietvertragsklauseln
1.
Zahlungsweise
Der Mieter hat
innerhalb von 14 Tagen nach Buchung eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtnettomiete auf
das genannte Konto zu überweisen.
Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage
vor Reiseantritt auf dasselbe Konto zu entrichten.
Sofern zwischen Abschluss der Buchung
und Anreisezeitpunkt weniger als 14 Tage liegen, ist der gesamte Mietpreis zu
überweisen.
Die Vermieterin behält sich vor, im
Falle nicht rechtzeitiger Zahlung vom Mietvertrag zurückzutreten. Die Vermieterin
ist dann berechtigt, eine Entschädigung gelten zu machen, und zwar nach den
Pauschalen gemäß Ziffer 2.
2.
Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Der Mieter ist berechtigt, vor
Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird von der Vermieterin eine
Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:
Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10
% des Mietpreises
Rücktritt 44
Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30
% des Mietpreises
Rücktritt 32
Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60
% des Mietpreises
Rücktritt 21
Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80
% des Mietpreises
Rücktritt 11
Tage vor Mietbeginn 90
% des Mietpreises
Die Vermieterin ist gleichzeitig bemüht,
ebenfalls einen Nachmieter zu finden. Die Stornierung muss schriftlich
erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung bei der Vermieterin. Bricht der Mieter während des Aufenthalts seinen Urlaub
vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.
Tipp: Es gibt Reiserücktrittsversicherungen, die versichern Gäste auch bei Privatbuchungen gegen eventuell entstehende Stornokosten
ab!!!
3.
Haftung und Pflichten des Mieters
a.) Einrichtungs-
und Ausstattungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Beschädigungen sind nach
Feststellung unverzüglich der Vermieterin zu melden. Der Mieter haftet für die
durch ihn verursachten Beschädigungen am Objekt oder den darauf befindlichen
Gegenständen.
b.) Der Mieter
verpflichtet sich, sich an die in der Anlage beigefügten oder im Objekt ausgelegten
Hausordnung zu halten.
c.) Beim
Verlust der Allgäu-Walser Karte wird ein Betrag von 10.00 € (pro Karte) fällig.
d.) Bei
Schlüsselverlust muss der Mieter die kompletten Kosten für die Neuanschaffung der Schließanlage tragen.
e.) Das
Rauchen ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet.
f.) Der
Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht am Wohnsitz der Vermieterin.
g.) Die
Unterkunft ist vollständig möbliert und eingerichtet sowie im vorgefundenen
Zustand zurückzugeben.
4.
Salvatorische Klausel, Schriftform
a.) Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksam und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben.
b.) Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertragen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
Änderungen dieser Schriftklausel.
c.) Dieser
Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.