Preise

Insgesamt haben bis zu 6 Personen die Möglichkeit hier zu übernachten!


Grundmiete für bis zu 2 Personen 65.00 - 75.00 € pro Tag
Weihnachtstarif (19.12.-08.01.2023)
jede weitere Person
              90.00 € pro Tag
18.00 € pro Tag
Hund (nach vorheriger Absprache)   5.00 € pro Tag
Grundreinigung 80.00 €

 
zzgl. Kurabgabe  
Erwachsene ab 17. Lebensjahr  2.20 € pro Tag
Kinder ab 6. bis 16. Lebensjahr  1.10 € pro Tag
   

Anreise Check-in und Abreise

Das Panorama-Apartment Annette kann ab 16.00 Uhr bezogen werden. Sollte es vorher nicht vermietet sein, ist eine frühere Anreise möglich. Den Schlüssel können Sie ganz bequem in einem Schlüsseltresor abholen. Einen Tag vor Ihrer Anreise erhalten Sie die Anschrift sowie den Code per WhatsApp.

Die Allgäu-Walser-Karte ist die Gästekarte der Region Alpsee-Grünten. Sie profitieren von ihr mit zahlreichen Vorteilen:
- ermäßigter Eintritt bei ca. 200 Freizeiteinrichtungen
- ermäßigter Eintritt bei zahlreichen Veranstaltungen
- vergünstigtes Parken
- diverse Leistungen Ihres Urlaubortes

Ich bitte Sie, das Apartment am Abreisetag bis ca. 11.00 Uhr für die Endreinigung freizugeben, damit es für neue Gäste gereinigt werden kann.

Mietvertragsklauseln

1.       Zahlungsweise

Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen nach Buchung eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtnettomiete auf das genannte Konto zu überweisen.

Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt auf dasselbe Konto zu entrichten.

Sofern zwischen Abschluss der Buchung und Anreisezeitpunkt weniger als 14 Tage liegen, ist der gesamte Mietpreis zu überweisen.

Die Vermieterin behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung vom Mietvertrag zurückzutreten. Die Vermieterin ist dann berechtigt, eine Entschädigung gelten zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 2.

 

2.       Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird von der Vermieterin eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises

Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises

Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises

Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises

 

Die Vermieterin ist gleichzeitig bemüht, ebenfalls einen Nachmieter zu finden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung bei der Vermieterin. Bricht der Mieter während des Aufenthalts seinen Urlaub vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.
Tipp: Es gibt Reiserücktrittsversicherungen, die versichern Gäste auch bei Privatbuchungen gegen eventuell entstehende Stornokosten ab!!!

 

3.       Haftung und Pflichten des Mieters

a.)     Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Beschädigungen sind nach Feststellung unverzüglich der Vermieterin zu melden. Der Mieter haftet für die durch ihn verursachten Beschädigungen am Objekt oder den darauf befindlichen Gegenständen.

b.)    Der Mieter verpflichtet sich, sich an die in der Anlage beigefügten oder im Objekt ausgelegten Hausordnung zu halten.

c.)     Beim Verlust der Allgäu-Walser Karte wird ein Betrag von 10.00 € (pro Karte) fällig.

d.)    Bei Schlüsselverlust muss der Mieter die kompletten Kosten für die Neuanschaffung der Schließanlage tragen.

e.)    Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet.

f.)      Der Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht am Wohnsitz der Vermieterin.

g.)     Die Unterkunft ist vollständig möbliert und eingerichtet sowie im vorgefundenen Zustand zurückzugeben.

 

4.       Salvatorische Klausel, Schriftform

a.)     Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksam und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

b.)    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftklausel.

c.)     Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.